Ich freue mich, Sie als Besucher unserer Internetseite begrüßen zu können.
Seit 1992 bin ich als Anwältin in Magdeburg zugelassen. Seitdem habe ich vor allem auf den Rechtsgebieten gearbeitet, die im weitesten Sinn dem zivilrechtlichen Bereich zugeordnet werden können. Ich vertrete Sie also in Fragen, die Verträge aller Art betreffen, setze Forderungen für Sie durch und wehre unberechtigte Forderungen ab.
Zu den daraus erwachsenden Schwerpunkten gehört die Tätigkeit auf dem Gebiet des Dienstleistungs- und Werkrechts, des Arbeitsrechts, des Erbrechts und auch des Mietrechts.
Einen großen Umfang meiner Arbeit bilden Fälle, die das Familienrecht betreffen. Hier erwachsen aus der Trennung von Eheleuten und Lebenspartnern viele Fragen, die häufig nur mit Hilfe anwaltlicher Tätigkeit gelöst werden können.
Dafür stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.