Herr RA Hallmann wurde 1963 in Magdeburg geboren und studierte an der Martin-Luther-Universität zu Halle/S. Jura.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eröffnete Herr RA Hallmann bereits 1990 eine Anwaltspraxis in Magdeburg. Im Jahre 1993 wurde die Kanzlei Hallmann & Dr. Kurtz gegründet.
Die in den nahezu 20 Jahren seiner Tätigkeit erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse haben dazu beigetragen, dass die Beratung und Betreuung von insbesondere mittelständischen Unternehmen, aber auch Landesgesellschaften und Konzerne zum Klientel der Kanzlei gehören. Selbstverständlich finden aber auch nach wie vor private Rechtsuchende in RA Hallmann ihren Ansprechpartner.
Die Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Vertragsbedingungen wurde im Laufe der Jahre der Anwaltstätigkeit ebenso zu einem Haupttätigkeitsfeld, wie das private Baurecht.
Gegen Ende der neunziger Jahre wurde das Medizinrecht zu einem Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Durch diese Spezialkenntnisse konnte ein zusätzlicher Mandantenstamm auf ärztlicher und nichtärztlicher Seite aufgebaut werden.
Herr Rechtsanwalt Hallmann ist seit 2004 der rechtliche Betreuer der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied im Verein "Anwälte für Ärzte", in der "Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht und stellvertretendes juristisches Mitglied der Ethikkommission des Landes Sachsen-Anhalt.
Neben Schulungen in den von der Kanzlei betreuten Betrieben hat Herr RA Hallmann eine Reihe von Veröffentlichungen zu verschiedenen Rechtsgebieten in Tages- und Fachzeitschriften vorzuweisen.
Im Übrigen war er mehrfach in Radio- und Fernsehsendungen als Expertenratgeber zu Rechtsfragen gefragter Gast.
Herr Rechtsanwalt Hallmann ist Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt.