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Rechtsgebiete

Die Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei überwiegend bearbeitet werden, betreffen im weitesten Sinn das Zivilrecht.

Dazu gehören alle die Fragen, die Verträge und deren Erfüllung betreffen, gleich, ob sie zwischen Privatpersonen oder von Privatpersonen mit juristischen Personen (Unternehmen, Handwerkern, Versicherungen usw.) oder auch zwischen juristischen Personen abgeschlossen wurden, sowie die Haftung aus diesen Verträgen.

Dabei hat sich Herr Rechtsanwalt Hallmann , der Fachanwalt für Medizinrecht ist, auf die Lösung von Problemen spezialisiert, die das Arzt- und Krankenhausrecht einschl. dazu gehöriger gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Fragen sowie das Arzthaftungsrecht betreffen.

Frau Rechtsanwältin Dr. Kurtz bearbeitet in erster Linie Probleme des Familienrechts, also alle Fragen zur Trennung und Scheidung von Ehen und Lebenspartnerschaften und der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung, auch im Falle der Auflösung von Lebensgemeinschaften.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Miet– und Pachtrecht sowie dem privaten Baurecht, dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Straßenverkehrsrecht und dem Gesellschaftsrecht.

Im Übrigen:

Falls Sie ein Problem haben, das Sie den genannten Schwerpunkten nicht sicher zuordnen können, fragen Sie doch einfach an und wir klären gemeinsam, wie wir Ihnen helfen können.

STICHWORTE

 Zivilrecht
   - Vertragsrecht
   - Miet- und Pachtrecht
   - Verkehrsrecht
 Medizinrecht
   - Vertragsarztrecht
   - Arzthaftungsrecht
   - ärztl. Gesellschaftsrecht
   - Krankenhausrecht
   - Krankenversicherungsrecht
   - ärztl. Arbeitsrecht
 Familienrecht
   - Scheidungsrecht
   - Unterhaltsrecht
   - Sorgerecht
 Gesellschaftsrecht
   - Kapitalgesellscaften (Gmbh, AG)
   - Personengesellschaften (GBR, OHG)
 Erbrecht
 Arbeitsrecht
 Baurecht
 Wirtschaftsrecht